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AGB - weekendly GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

  • (1) Die weekendly GmbH, Steinackerstrasse 19, CH-8302 (im Folgenden: "weekendly") stellt Dienstleistungen im Bereich des Ticketings und der Promotion von Events zur Verfügung. Weekendly betreibt die online auf weekendly.ch zugängliche Plattform. Veranstaltungen können über die Plattform organisiert und Tickets für Events verschiedener Anbieter (im Folgenden: Veranstalter) verkauft werden. Zusätzlich offerieren weekendly und deren Nutzer weitere Produkte und Dienstleistungen zum Kauf.
  • (2) Die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter https://weekendly.ch/agb eingesehen und ausgedruckt werden.
  • (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgeblich für sämtliche Verträge, die zwischen weekendly und ihren Kunden in Bezug auf die Plattformnutzung zustande kommen. Dazu gehören auch Verträge, die zwischen Kunden von weekendly über die Plattform geschlossen werden, wie das Anbieten von Veranstaltungen, der Kauf von Tickets sowie mit dem Erwerb verbundene oder andere Produkte und Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden in der Rolle als Veranstalter, Teilnehmer, Verkäufer, Käufer, Dritte oder Werbepartner auftreten. Zudem sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen zur Zahlungsabwicklung und zu gebuchten Medienleistungen enthalten.
  • (4) Falls nicht explizit anders angegeben, tritt weekendly nicht als Veranstalter der auf der Plattform beworbenen Events oder Anbieter der dort verkauften Produkte und Dienstleistungen in Erscheinung. Weekendly ist nicht der direkte Verkäufer der Tickets, sondern vermittelt diese im Auftrag des betreffenden Veranstalters.
  • (5) Sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen von weekendly werden ausschließlich unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Sollte ein Kunde Bedingungen vorlegen, die diesen Bedingungen widersprechen, so werden diese hiermit im Voraus zurückgewiesen. Zwischen dem Käufer und dem Veranstalter können dennoch zusätzliche spezifische Vertragskonditionen vereinbart werden.

I. Regelungen zur Nutzung der Plattform

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  • (1) Ein Benutzerkonto, bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, ist erforderlich, um sämtliche Angebote und Funktionen, insbesondere das Erwerben und Verkaufen von Tickets, zu nutzen. Die genannte E-Mail-Adresse wird für die gesamte Kommunikation zwischen weekendly und dem Kunden verwendet.
  • (2) Ein kostenfreier Nutzungsvertrag mit weekendly wird durch den Abschluss des Online-Registrierungsprozesses begründet.
  • (3) Jeder Kunde darf lediglich ein Konto eröffnen. Über dieses Konto kann der Kunde als Besucher, Veranstalter oder Käufer auf der Plattform agieren.
  • (4) Der Kunde versichert, bei der Registrierung korrekte Angaben gemacht zu haben. Die Verwendung von Aliasnamen ist nicht gestattet.

§ 3 Pflichten von weekendly

  • (1) Während der Laufzeit des Vertrages gewährt weekendly den Kunden Zugriffsrecht auf die Plattform.
  • (2) Weekendly bemüht sich um störungsfreien Betrieb, kann aber Unterbrechungen für Wartungen oder externe Ereignisse nicht ausschließen.
  • (3) Es besteht keine Garantie für dauerhafte Einzelfunktionen der Plattform.

§ 4 Kundenpflichten bei Plattformnutzung

  • (1) Jegliches Handeln, das den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform stören könnte, ist zu unterlassen. Dazu zählt insbesondere die Benutzung von Software oder Skripten im Zusammenhang mit der Plattform sowie das Blockieren oder Manipulieren von Daten und anderen Inhalten, es sei denn, dies ist für eine korrekte Nutzung notwendig.
  • (2) Kunden müssen ihre Login-Informationen sicher verwahren und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben.
  • (3) Störungen oder Verdachtsfälle von Missbrauch auf der Plattform sind unverzüglich an weekendly zu melden.

§ 5 Datenschutz

  • (1) Durch die Plattformnutzung ist die Erfassung und Verarbeitung persönlicher Daten durch weekendly notwendig. Kunden stimmen der Speicherung dieser Daten zu.
  • (2) Daten von Besuchern werden zur ordnungsgemäßen Durchführung von Events an Veranstalter weitergegeben. Dies dient auch zur ordnungsgemäßen Abwicklung von Käufen. Daten dürfen nicht für Marketingzwecke verwendet werden.
  • (3) Mit Zustimmung des Kunden kann weekendly dessen Daten für Direktmarketing verwenden. Werbe-E-Mails können jederzeit abbestellt werden. Details zum Datenschutz sind unter https://www.weekendly.ch/datenschutzerklaerung zu finden.

§ 6 Haftungsausschluss für bereitgestellte Event-Informationen

  • (1) Die auf weekendly bereitgestellten Informationen über Events können von anderen Webseiten oder Quellen übernommen sein. Weekendly übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
  • (2) Weekendly haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Event-Informationen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Gelegenheiten, entgangenen Gewinn oder andere direkte oder indirekte Schäden.
  • (3) Nutzer von weekendly sind aufgefordert, alle relevanten Informationen direkt bei den offiziellen Veranstaltern oder den primären Informationsquellen zu überprüfen, bevor sie Entscheidungen auf Grundlage der auf weekendly dargestellten Informationen treffen.

§ 7 Vertragsdauer/ Kündigung

  • (1) Der Nutzungsvertrag läuft unbestimmt und kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. Bereits eingestellte Veranstaltungen bleiben von der Kündigung unberührt.
  • (2) Kündigungen können per E-Mail oder über das Benutzerkonto erfolgen. Weekendly kann Zugänge auch sperren oder löschen, z.B. bei langer Inaktivität oder Verstoss gegen die vorliegenden AGB.
  • (3) Nach der Kündigung verliert der Kunde den Zugriff auf die Plattform. Weekendly löscht die Kundendaten innerhalb von sechs Monaten, es sei denn, gesetzliche Vorgaben erfordern eine längere Speicherung.

§ 8 Gewinnspiele

  • (1) Für alle Gewinnspiele, die über die Plattform von weekendly angeboten werden, gelten spezifische Teilnahmebedingungen, die unter https://www.weekendly.ch/teilnahmebedingungen einzusehen sind.
  • (2) Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil der vorliegenden AGBs und gelten ergänzend zu diesen. Bei einem Widerspruch zwischen den AGBs und den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen haben die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen Vorrang.

II. Ticketerwerb durch den Käufer

§ 9 Vertragsschluss über Tickets, Waren und Dienstleistungen

  • (1) Durch die abschließende Bestellung von Tickets, Produkten oder Dienstleistungen über die Plattform werden die damit einhergehenden Vertragsverhältnisse – insbesondere der Kauf von Tickets für Events, der Besuch und die Durchführung von Events sowie der Kauf von Produkten und Dienstleistungen – ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem jeweiligen Erwerber der Tickets, Produkten oder Dienstleistungen (im Folgenden: "Käufer") begründet. Weekendly handelt dabei im Namen des jeweiligen Veranstalters als dessen bevollmächtigter Vertreter. Für die Vertragserfüllung, insbesondere bezogen auf Veranstaltungsausführungen, Produktmängel oder Dienstleistungsqualität, ist weekendly nicht verantwortlich und übernimmt dementsprechend keine Haftung..
  • (2) Die Präsentation eines Events im Online-Shop mit verfügbaren Tickets gilt als festes Verkaufsangebot. Mit dem Klick auf „Jetzt kaufen“ kommt der Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter zustande.
  • (3) Im Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter sind auch die vom Veranstalter in der Eventbeschreibung angegebenen Teilnahmebedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Zusätzlich sind im Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter die Angaben zu Altersbeschränkungen des Events berücksichtigt.
  • (4) Weekendly überprüft nicht die Beschreibungen von Events und ist nicht zuständig für die Qualität der Events oder Produkte. Die Veranstalter sind für ihre Events und Angebote selbst verantwortlich, inklusive Ticketpreise und -mengen.
  • (5) Sollte ein Vertrag über ein Ticket oder eine andere Leistung aus irgendeinem Grund (wie z.B. Veranstaltungsabsage oder Überbuchung) rückgängig gemacht werden müssen, muss sich der Käufer für Erstattungen oder Gewährleistungsansprüche direkt an den Veranstalter wenden. Bei Schäden oder Kosten infolge einer Rückabwicklung des Vertrags haftet der Veranstalter. Es sei denn, die Ursache für die Stornierung oder Beschwerde liegt bei weekendly.
  • (6) Im Falle einer Haftung von weekendly infolge einer Stornierung oder Beschwerde beschränkt sich diese Haftung ausschließlich auf direkte Schäden und nur in Höhe des von weekendly berechneten Ticketpreises. Jegliche weiteren Kosten, Ausgaben oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reisekosten oder andere indirekte Kosten, die dem Kunden entstanden sind, sind von dieser Haftung ausgenommen.

§ 10 Zahlungsbedingungen; Verzug

  • (1) Bei Kreditkartenzahlung wird der Betrag bei Bestellung direkt abgebucht.
  • (2) Weekendly behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Artikel oder Dienstleistungen eines Anbieters vorübergehend oder dauerhaft aus dem Verkauf zu entfernen, falls dieser seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Weekendly nicht erfüllt oder wiederholt Events falsch kategorisiert. Bei anhaltenden Verstößen gegen diese Bedingungen kann Weekendly den Anbieter zeitweise oder dauerhaft von der Plattform ausschließen.

§ 11 Zustellung

  • (1) Tickets werden digital per PDF-Download oder E-Mail geliefert.
  • (2) Mit der digitalen Ticketlieferung hat Weekendly seine Pflicht erfüllt. Für Verzögerungen durch falsche Kontoangaben des Kunden ist Weekendly nicht verantwortlich.

III. Regelungen für Veranstalter/Verkäufer

§ 12 Publikation von Events

  • (1) Weekendly ist nicht dazu verpflichtet, von Organisatoren bereitgestellte Events oder Inhalte zu publizieren. Ohne spezifische Begründung kann weekendly die Publikation von Events und spezifischen Inhalten verweigern, zurückziehen oder modifizieren. Das gilt insbesondere, wenn bezüglich eines Events oder Organisators Beschwerden von Besuchern oder Dritten vorliegen.
  • (2) Weekendly behält sich vor, bezogene Event-Inhalte an anderen Orten, sei es innerhalb oder außerhalb der Plattform, zu publizieren, unabhängig von den Vorstellungen des Organisators.

§ 13 Angebot von Tickets, Produkten und Dienstleistungen

  • (1) Durch das Benutzerkonto können Veranstalter Tickets, Produkte und Dienstleistungen auf der Plattform zur Verfügung stellen und für den Kauf präsentieren.
  • (2) Der Veranstalter sichert zu, bei der Präsentation Tickets, Produkten und Dienstleistungen alle relevanten gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die korrekte Darstellung von Informationen, die Bereitstellung eines umfassenden Impressums, falls nötig die Aufklärung über das Vorhandensein oder Fehlen eines Widerrufsrechts, sowie die Beachtung von Datenschutz- und Wettbewerbsvorschriften.

§ 14 Vertretung des Vertanstalters durch weekendly

  • (1) Der Veranstalter bestätigt, dass er das von ihm präsentierte und beworbene Event eigenverantwortlich durchführt.
  • (2) Der Veranstalter erteilt weekendly fortwährend den Auftrag, im Namen des Veranstalters Tickets, weitere Verkäufe sowie Dienstleistungen und/oder Spenden als Vermittler anzubieten und abzuschließen. Hinsichtlich der konkreten Durchführung dieser Dienstleistung, insbesondere der Ausprägung seiner Plattform, der Kommunikation mit den Teilnehmern und der Festlegung der Arbeitszeiten seines Personals, bleibt weekendly autonom.
  • (3) weekendly hat insbesondere das Recht, als bevollmächtigter Vertreter des Veranstalters aufzutreten, Ticketbuchungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zu koordinieren und Ticketverträge im Namen des Veranstalters zu finalisieren. Jedoch ist weekendly nicht zur Umsetzung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter verpflichtet.
  • (4) Der Veranstalter sichert zu, dass der Fortschritt der Eventbewerbung, insbesondere der verfügbaren Tickets, kontinuierlich aktuell gehalten wird, sodass die Erfüllung des Vertrags zwischen Teilnehmer und Veranstalter stets möglich ist.

§ 15 Zahlungsabwicklung für Veranstalter

  • (1) Neben Ticketverkäufen, Waren und Dienstleistungen organisiert weekendly auch den dazugehörigen Zahlungsverkehr für Verkäufer. Dabei gibt der Verkäufer ein Bankkonto an, auf das Einnahmen, abzüglich weekendlys Provision, überwiesen werden. Es ist Aufgabe des Verkäufers, diese Kontoangaben aktuell zu halten.
  • (2) Nachdem ein Event stattfand oder Waren/Dienstleistungen verkauft wurden, wird der Erlös (abzüglich allfälliger Provision) am Ende des nächsten Monats an den Verkäufer überwiesen. Bei mehreren Events oder Dienstleistungen werden diese zusammengefasst.
  • (3) Der Veranstalter hat die Verpflichtung, die an die angegebene E-Mail-Adresse oder in sein Nutzerkonto gesandte Abrechnung sofort auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten müssen dem weekendly umgehend, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen, in Textform mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Abrechnung als akzeptiert. Es reicht aus, wenn der Veranstalter die Mitteilung rechtzeitig absendet.
  • (4) Veranstalter sind dafür verantwortlich, eventuell anfallende Umsatzsteuern aus dem Verkauf von Tickets oder anderen Dienstleistungen zu zahlen.
  • (5) Sollten Rückzahlungen an Teilnehmer nötig sein (z.B. bei Eventausfällen), muss der Veranstalter diese unverzüglich begleichen. Dies beeinflusst den Provisionsanspruch von weekendly nicht.
  • (6) Weekendly nutzt für die Zahlungsabwicklung die Services von Stripe Payments Europe Ltd., ansässig in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Diese Dienste sind geregelt durch die Stripe Connected Account Vereinbarung (https://stripe.com/de-ch/connect-account/legal ). Für die Nutzung der Stripe-Zahlungsdienste müssen alle bei der Zahlung angeforderten Daten korrekt und vollständig eingegeben werden. Fehlinformationen können dazu führen, dass Stripe-Services nicht genutzt werden können und Zahlungen nicht genehmigt werden.
  • (7) Weekendly nutzt ausserdem für die Zahlungsabwicklung die Services von Clearhaus A/S ansässig in P.O. Pedersens Vej 2 DK-8200 Århus N. Die Inanspruchnahme dieser Services richtet sich nach den Nutzungsbedingungen von Clearhaus https://www.clearhaus.com/de/bedingungen/ . Für die Nutzung der Clearhaus-Zahlungsdienste müssen alle bei der Zahlung angeforderten Daten korrekt und vollständig eingegeben werden. Fehlinformationen können dazu führen, dass Clearhaus-Services nicht genutzt werden können und Zahlungen nicht genehmigt werden.

§ 16 Weitere Pflichten von Veranstaltern

  • (1) Sofern nicht explizit anders festgelegt, akzeptieren Veranstalter und Anbieter, dass auf den Seiten, auf denen ihre Events präsentiert und Produkte und/oder Dienstleistungen zum Verkauf stehen, Werbung von Dritten geschaltet wird. Auch von weekendly bereitgestellte Tickets können Werbung von Dritten enthalten.
  • (2) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer nur für die Durchführung des Events zu nutzen und nach Abschluss der Veranstaltung zu löschen. Jegliche weitere Verwendung, wie beispielsweise für Werbezwecke, ist untersagt. weekendly kann jederzeit Auskunft über die vom Veranstalter gespeicherten Daten verlangen.
  • (3) Der Veranstalter stimmt zu, dass weekendly unter angemessenen Umständen mit der Tatsache, dass der Veranstalter die Plattform nutzt, wirbt und dabei Namen und Logo des Veranstalters verwendet.

IV. Regelungen für Werbende

§ 17 Platzieren von Medienleistungen durch weekendly

  • (1) Weekendly stellt Veranstaltern und anderen Interessierten (nachfolgend: Werbende) Medienservices auf seiner Plattform bereit und vermittelt auch Medienleistungen auf anderen digitalen und physischen Medien (nachfolgend: Publisher). Die genauen Details und der Umfang der gebuchten Medialeistungen sind auf der Plattform ersichtlich.
  • (2) Durch das Buchen der Medialeistungen unterbreitet der Werbende ein Angebot. Die Annahme dieses Angebots durch Weekendly erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung der Medialeistungen innerhalb von einem Monat.
  • (3) Sollten die reservierten Medialeistungen aufgrund von Platzproblemen, Änderungen des Mediaformats durch den Publisher oder anderen, nicht von weekendly zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt werden können, behält sich Weekendly das Recht vor, die Medialeistungen auf ähnlichen Medien oder in ähnlichen Medienkategorien bereitzustellen. Dies nur zulässig, wenn dadurch eine ähnliche Zielgruppe in ähnlichem Umfang erreicht wird.
  • (4) Kann Weekendly weder die ursprünglich gebuchten noch ähnliche Medialeistungen bereitstellen, informiert Weekendly den Werbenden umgehend und erstattet bereits getätigte Zahlungen zurück.
  • (5) Der Werbende hat die Pflicht, vollständige, fehlerfreie und für die gebuchten Medialeistungen passende Medieninhalte bereitzustellen.
  • (6) Nach Auslieferung der Mediainhalte überprüft der Werbende umgehend deren Qualität und meldet eventuelle Abweichungen oder Mängel per E-Mail.
  • (7) Weekendly behält sich das Recht vor, Bestellungen und/oder bestimmte Medialeistungen zu verweigern, zu sperren oder zurückzuziehen, wenn der Inhalt möglicherweise gegen Gesetze, behördliche Vorschriften oder die Rechte Dritter verstößt oder als unangemessen oder anstößig eingestuft werden könnte.

V. Rechte und Haftung im Zusammenhang mit Inhalten und Plattformnutzung

§ 18 Nutzungsrechte und Inhalte

  • (1) Veranstalter, Verkäufer und Werbende bestätigen, dass sie über die notwendigen Rechte an den von ihnen bereitgestellten Materialien, Fotos, Werbeanzeigen und verlinkten Websites verfügen.
  • (2) Veranstalter und Verkäufer gewähren weekendly ein umfassendes, dauerhaftes, übertragbares und nicht-exklusives Nutzungsrecht an den auf der Plattform hochgeladenen Inhalten und Beschreibungen. Weekendly hat das Recht, diese Inhalte nach Belieben zu nutzen, zu modifizieren und zu monetarisieren. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der Veranstalter verzichtet auf jegliche Namensnennung.
  • (3) Der Werbende gewährt weekendly alle notwendigen Rechte an den bereitgestellten Materialien und Anzeigen, um die gebuchten Mediadienste zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies schließt alle urheberrechtlichen und markenrechtlichen Nutzungsrechte ein, die für die Umsetzung des Auftrags erforderlich sind.
  • (4) Alle Rechte an der Plattform sind im Besitz von weekendly. Kunden von weekendly dürfen Inhalte, die von weekendly, anderen Kunden oder Dritten auf der Plattform bereitgestellt wurden, nicht kopieren, verteilen oder veröffentlichen. Eine verlinkte Einbindung der jeweiligen Veranstaltung sind jedoch erlaubt.

VI. Sonstige Regelungen

§ 19 Plattformänderungen und Sonderkündigungsrecht

  • (1) Weekendly behält sich das Recht vor, Design, Inhalte der Plattform, und deren Funktionsumfang jederzeit den aktuellen Anforderungen entsprechend zu modifizieren.
  • (2) Veranstalter und Verkäufer tragen die Verantwortung, erforderliche Anpassungen infolge oben genannter Änderungen zeitnah und auf eigene Kosten durchzuführen.
  • (3) Sollten Veranstalter, Verkäufer oder API-Nutzer mit bedeutenden Änderungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, diesen Vertrag innerhalb zwei Wochen nach Inkrafttreten der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Weitere Ansprüche, abgesehen von der außerordentlichen Kündigung, stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.

§ 20 Abschlussklauseln

  • (1) Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • (2) Für Verträge zwischen Weekendly und Veranstaltern, gilt ausschließlich das Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
  • (3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstaltern und Weekendly ist, sofern es sich beim Veranstalter, Verkäufer, Werbenden um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, Kloten (Schweiz) als Gerichtsstand vereinbart.
  • (4) Weekendly hat das Recht, diesen Vertrag samt aller Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Diese Übertragung tritt 28 Tage nach ihrer Mitteilung an den Kunden in Kraft. Bei Vertragsübertragung auf ein anderes Unternehmen hat der Kunde das Recht zur Sonderkündigung, welches innerhalb einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

DJ
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